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BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrechtliche Wirkungen einer begründeten Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtaussetzung des Verfahrens als Verfahrensfehler - Nichtverfassungsgemäße Besoldung eines Beamten mit fünf Kindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.06.1994 - 3 B 93.3775
- BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Das Berufungsgericht hat das Klagebegehren, mit dem der Kläger in der Form sowohl eines Feststellungs- als auch eines Zahlungsantrages geltend macht, als Beamter mit fünf Kindern verfassungswidrig zu niedrig besoldet zu sein, hinsichtlich des Feststellungsantrages als unzulässig und hinsichtlich des Zahlungsantrages als unbegründet abgewiesen, weil einerseits die Verfassungswidrigkeit der maßgebenden Regelung im Bundesbesoldungsgesetz durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) bereits festgestellt sei und andererseits für das Zahlungsbegehren nach wie vor keine gesetzliche Grundlage bestehe.Dies verstößt einerseits gegen den verfahrensrechtlichen Anspruch des Klägers, über die allgemeinverbindliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit bestimmter besoldungsgesetzlicher Regelungen hinaus gerade für seinen konkreten Fall eine gerichtliche Entscheidung über die - auch seinem Feststellungsantrag zugrundeliegende - noch nicht erfüllte Forderung nach höherer Besoldung zu erlangen (Art. 19 Abs. 4 GG, §§ 40, 43 VwGO, § 126 BRRG), zumal das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung in dem genannten Beschluß vom 22. März 1990 ausdrücklich auf den Zeitraum bis zum 31. Januar 1981 beschränkt hat (BVerfGE 81, 363 ).
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ). - BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83
Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11 …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
In diesem Sinne ist der Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - (Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 57 = DVBl 1986, 468), der dem genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zugrunde lag, verfahren.
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ). - BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ). - BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ). - BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ). - BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 36.78
Altersversorgung der Mitglieder des Bundestages nach dem Abgeordnetengesetz - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ). - BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Erklärt das Bundesverfassungsgericht - wie in dem vorgenannten Beschluß vom 22. März 1990 geschehen - die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, ohne seinerseits verbindlich auszusprechen, in welcher Höhe Besoldung (mindestens) zu gewähren ist, so ist der Gesetzgeber zur entsprechenden Neuregelung verpflichtet und das ursprüngliche gerichtliche Verfahren weiter bis zu dieser Neuregelung auszusetzen (vgl. BVerfGE 23, 74 und 135 ; 24, 220 ; 51, 356 ; 56, 1 ; 61, 43 und 138 ; 64, 158 ; 66, 1 ; Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ).
- BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95
Besoldung kinderreicher Beamter
Dementsprechend haben der erkennende Senat (…vgl. Beschluß vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - [a.a.O.] sowie Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 106.94 und 108.94 - [Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 Nr. 5 und ZTR 1995, 234]) und im Anschluß hieran das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 81, 363 [375]) jeweils für den Bereich einer höheren als der gesetzlich vorgesehenen Besoldung die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bejaht. - BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 4.96
Beamtenrecht: Geltendmachung einer angemessenen Beamtenbesoldung
Dementsprechend haben der erkennende Senat (vgl. Beschluß vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - sowie Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 106.94 und 108.94 -) und im Anschluß hieran das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 81, 363 [BVerfG 22.03.1990 - 2 BvL 1/86]) jeweils für den Bereich einer höheren als der gesetzlich vorgesehenen Besoldung die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bejaht. - BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 6.96
Beamtenrecht: Geltendmachung einer angemessenen Beamtenbesoldung
Dementsprechend haben der erkennende Senat (…vgl. Beschluß vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - (a.a.O.) sowie Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 106.94 und 108.94 - (Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 Nr. 5 und ZTR 1995, 234)) und im Anschluß hieran das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 81, 363 (375)) jeweils für den Bereich einer höheren als der gesetzlich vorgesehenen Besoldung die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bejaht. - BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 5.96
Beamtenrecht: Geltendmachung einer angemessenen Beamtenbesoldung
Dementsprechend haben der erkennende Senat (vgl. Beschluß vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - sowie Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 106.94 und 108.94 -) und im Anschluß hieran das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 81, 363 [BVerfG 22.03.1990 - 2 BvL 1/86]) jeweils für den Bereich einer höheren als der gesetzlich vorgesehenen Besoldung die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bejaht.